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Fragen zum Mutter-Kind-Kur Antrag

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme. Da körperliche und seelische Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können, sind Vater-Kind-Kuren seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.


Die ganzheitlichen und geschlechtsspezifisch konzipierten therapeutischen Leistungen setzen bei Ihren gesundheitlichen Belastungen und deren Ursachen an. Sie erhalten medizinische Beratung und Behandlung, physikalische Anwendungen, Sport- und Bewegungsangebote sowie individuelle psychologische Begleitung und Beratung. Die Kur bietet Ihnen die Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation. Zielsetzung ist die Stärkung Ihrer physischen und psychischen Gesundheit. Ihre Kinder werden in die Behandlung einbezogen.

Wer kann eine Mutter-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich haben alle Frauen und Männer in Familienverantwortung Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, wenn ihr Arzt bzw. ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme attestiert hat..

Das Kind kann zur Kur mitkommen, wenn es selbst kurbedürftig ist; wenn aufgrund der familiären Situation eine Trennung des Kindes vom Elternteil unzumutbar ist; wenn es einen Zusammenhang zwischen Mütter- und Kindergesundheit gibt; wenn das Kind während des Kuraufenthaltes zu Hause nicht betreut werden kann.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Für eine Mutter-Kind-Kur benötigen Sie die erforderlichen Antragsformulare. Diese erhalten Sie über die Beratungsstelle oder auch hier...

Eine wesentliche Voraussetzung für eine Mutter-Kind-Kur ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss daher die Notwendigkeit der Vorsorge- ooder Rehabilitationsmaßnahme mittels eines Attestes bestätigen.

In dem Selbstaus­kunftsbogen schildern Sie Ihre Lebenssituation und Ihre gesundheitliche Situation und die Ihres Kindes.

Nachdem  Ihr Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingegangen ist, wird er dort geprüft. Die Entscheidung wird Ihnen von der Krankenkasse schriftlich mitgeteilt.

Bei einer Ablehnung des Antrages können Sie Widerspruch einlegen.

Unsere Beratungsstellen unterstützen Sie kostenlos im gesamten Antragsverfahren.

Freistellung durch den Arbeitgeber

Während Ihrer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.


Der Jahresurlaub darf nicht mit der stationären Kurmaßnahme verrechnet werden. Siehe § 10 Bundesurlaubsgesetz. 

Freistellung durch die Schule

Die Schule stellt Kinder während der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme vom Unterricht frei.

Die Kosten der Kur

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Kurmaßnahme in voller Höhe. Sie selbst müssen einen gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten, Kinder sind davon befreit.


Bei Überschreiten der Belastungsgrenze von 2% werden Sie auf Antrag von dieser Zuzahlung befreit. Die entsprechenden Belege müssen der Krankenkasse vorgelegt werden. Fahrtkosten übernimmt ebenfalls die Krankenkasse - bis auf einen Eigenanteil.

Weitere Informationen erhalten erhalten Sie über unsere Beratungsstellen oder unsere

Kurberatungs-Hotline: 01803 34 47 23

Anruf für 9 Cent/min.